Motivation und Anerkennung für Ihre Mitarbeiter

Als Motivation und Anerkennung können Sie Ihren Mitarbeitern (m/w/d) zusätzlich zum normalen Gehalt unsere KÖWE-Einkaufsgutscheine als monatlichen Sachbezug bis zur 50 EURO-Sachbezugsfreigrenze aushändigen.


Hier bietet der Gesetzgeber die Möglichkeit, monatlich einen Betrag von bis zu 50,- € steuer- und sozialversicherungsfrei an jeden Arbeitnehmer auszuzahlen. Geregelt ist diese Zuwendung in § 8 Abs. 2 Satz 9 EStG und § 3 Abs. 1 Satz 3 SvEV. Die Steuerfreiheit wird hier auch für die Sozialversicherung übernommen.

Die 50-EURO-Gutscheine sind ausschließlich in der KÖWE-Verwaltung im 2. OG erhältlich.